Gesundheitsprüfung/ Ärztliches Gutachten - Kardiologie München

Was muss bei der Begutachtung in der Kardiologie beachtet werden?

Unser ärztliches Team bringt das notwendige Fachwissen und die medizinischen Fähigkeiten mit, um Herzkrankheiten sachgerecht zu begutachten. Dazu zählen eine umfassende Anamnese, eine vollständige klinische Untersuchung sowie fundierte Kenntnisse über verschiedene Krankheitsbilder, Untersuchungsmethoden und Funktionsprüfungen in der Kardiologie.

Die Gutachter müssen zudem die versicherungsrechtlichen Aspekte ihres Auftrags verstehen und in die Bewertung einbeziehen, um ein kompetentes und fundiertes kardiologisches Gutachten zu erstellen.

Zu welchen Herzerkrankungen werden Gutachten typischerweise erstellt?

Neben der allgemeinen Bemessung von Funktionsstörungen des Herzens werden u.a. Gutachten zu folgenden Herzkrankheiten erstellt:

  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Arterielle Hypertonie
  • Aortenklappenstenose
  • Aortenklappeninsuffizien
  • Mitralstenose
  • Mitralinsuffizienz
  • Trikuspidalklappenstenose
  • Trikuspidalklappeninsuffizienz
  • Pulmonalklappenstenose
  • Pulmonalklappeninsuffizienz
  • Kardiomyopathien

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Unser ärztliches Team prüft nach Bedarf relevante kardiologische Erkrankungen sowie Funktionsstörungen und erstellt im Anschluss ein Final- bzw. Kausalitätsgutachten. Dabei werden alle gutachterlichen Klassifikationen, Kriterien und Einstufungen (z.B. GdB, MdE, Invalidität) berücksichtigt. Gutachten u.a. für folgende Versicherungszweige/ Bereiche werden angeboten:

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht

Schreiben Sie uns!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin online:

Wir rufen auch gerne zurück und beantworten Ihre Fragen.

Hausarztvermittlungsfall/ TSS-Terminfall (Gesetzliche Versicherung)

Wir bekommen immer wieder Anfragen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach zeitnahen Terminen in der Kardiologie. Der Gesetzgeber hat Anfang 2023 die Terminvermittlung durch Hausärzte neu geregelt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann die Hausärztin/ der Hausarzt nun kurzfristig einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Hausarztpraxis einen Termin für Sie direkt bei uns vereinbaren. In diesem Fall steht Ihnen ein zeitnaher Termin bei einem Facharzt zu. Damit Sie innerhalb von vier Tagen einen Termin bekommen können, werden von uns gesonderte Termine vorgehalten (Akutsprechstunde).

Die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen muss von der Hausärztin/ vom Hausarzt überprüft werden. Hier finden Sie weitere Informationen, die Sie gerne an Ihre Hausarztpraxis weitergeben können.